|
|
 |
Motorrad > Verkehrsregeln |
Allgemeine Verkehrsbestimmungen für Italien
In Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge 50 km/h, außerhalb von Ortschaften auf Landstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h (Ausnahme: Brennerautobahn: 110 km/h).
Auf Schnellstraßen mit zwei getrennten Fahrbahnen und zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h.
Motorräder müssen auf allen Straßen mit Licht fahren!
Alkoholgrenze: 0,5 Promille
Wichtige Telefonnummern
ACI: 116
Südtiroler Landesnotrufzentrale: 118
Carabinieri: 112
Polizei: 113
Bergrettung Hochpustertal: 0474 973282 |
|
|