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Toblach > Geschichte
Toblach Dobbiaco Hochpustertal Alta Pusteria Dolomiten Dolomiti Dolomites Südtirol Alto Adige South Tyrol Italien Italia Italy
Die wichtigsten Stationen der Geschichte des Pustertales
    
Besiedelt wurde das Pustertal schon in vorgeschichtlicher Zeit. Erste Zeugnisse davon reichen in die Jungsteinzeit zurück, andere in die Bronze- und Eisenzeit. Verschiedene Herren und Völker haben sich das Land streitig gemacht, bis es die Römer in der Zeit um Christi Geburt besetzten. Ausgegrabene Militärstationen bei St. Lorenzen (Sebatum) und Innichen (Littamum) zeugen von deren Herrschaft. Sie waren Posten an der bis Aguntum (bei Lienz) ausgebauten Militärstraße.
Als das weströmische Reich zusammenbrach, geriet das Land, einschließlich Oberitalien, unter die Herrschaft der Germanen, der Ostgoten und der Langobarden. Im 7. Jahrhundert sind die Bajuwaren in das Tal mit dem rauhen Klima eingezogen und haben die rätische Urbevölkerung in die Nebentäler abgedrängt. Wiederholt kam es zwischen ihnen und den salwischen Stämmen, die weit ins Hochpustertal vorgedrungen waren, zu blutigen Kämpfen.
Mit der deutschen Sprache verbreiteten di Bajuwaren den christlichen Glauben. Die Gründung des Stifts Innichen 769 durch Herzog Tassilo ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Aber in der Folgezeit geriet das Bayerische Herzogtum, das sich über die Pustertaler Wasserscheide von Toblach hinaus erstreckte, in wachsende Abhängigkeit von den Franken, und als Karl der Große 773/774 das Langobardenreich erobert hatte, wurde das Herzogtum 787 dem Frankenreich völlig eingegliedert.
Es war der Anspruch der deutschen Könige, das Römische Reich Deutscher Nation wiederzubegründen, der zu den Bemühungen um die zwangsweise Vereinigung Deutschlands und Italiens führte. Heinrich II und Konrad II errichteten die Fürstbistümer Trient und Brixen, und Brixen erhielt im Jahr 1091 auch das Pustertal. Die Bischöfe haben mit Rücksicht auf ihre kirchliche Stellung die Grafschaftsgewalt innerhalb ihrer weltlichen Besitzungen an Adelsfamilien vergeben, uns so fiel 1271 das Pustertal an die Grafschaft Görz-Tirol.
Unter der Herrschaft der Bischöfe von Brixen und der Tiroler und Görzer Grafen haben fleißige Bauernhände dem unwirtlichen und rauhen Pustertal immer mehr bebaubares Land abgerungen und so der Landschaft ihr heutiges Gepräge gegeben. 1363 war es, als Margarethe Maultasch, die Gattin der Herzog Ludwig von Bayern, die Grafschaft mit Zustimmung der Stände vom Habsburger Rudolf IV übertrug. Bayern hat dann im Frieden von Schärding formell auf Tirol verzichtet. Das Pustertal kam aber erst nach dem Aussterben der Grafen von Görz um 1500 an Tirol zurück. Die Tiroler Linie der Habsburger ist 16665 ausgestorben.
Von nun an wurde das Land von Wien aus regiert. Im Ersten Koalitionskrieg (1792-1797) kam es zu Gefechten auf Tiroler Boden. In der Schlacht bei Spinges über der Mühlbacher Klausse, im April 1797, wurde ein von Süden anrückendes französisches Corps unter General Joubert zum Abzug gezwungen. 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer Trient und Brixen aufgehoben. Durch die Niederlage im Dritten Koalitionskrieg, 1805, kam Tirol an Bayern. 1809 erhoben sich die Tiroler gegen die bayerische Fremdherrschaft. Österreich unterlag, wurde dreigeteilt. Bozen mit dem größten Teil des Dolomitengebietes kam an das Königreich Italien. Das Pustertal, östlich von Innichen, fiel an die illyrischen Provinzen.
Nach dem Sturz Napoleons und nach dem Wiener Kongreß (1815) wurden Tirol, Venezien und die Lombardei wieder österreichisch. Im Kampf Italiens um seine nationale Einheit und Unabhängigkeit ("Risogimento") verlor Österreich 1859 die Lombardei, und 1866 mußte es Venezien abtreten. Italien verzichtete dafür auf Südtirol, auf das Trentino und Istrien, obwohl diese Gebiete zu den Hauptzielen der Irredenta, der nationalen Bewegung zur Angliederung "unerlöster" italienischer Volkstumsgebiete, gehörten.
Nach dem ersten Weltkrieg fiel Südtirol im Frieden von St. Germain am 10.09.1919 an Italien. Nach der faschistischen Machtübernahme 1922 setzte für Südtirol eine radikale Italienisierungspolitik ein, die 1939 in einem Pakt zwischen Mussolini und Hitler ihren Höhepunkt fand. Es bestand der Plan, alle deutschstämmigen Südtiroler auszusiedeln. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Südtirolfrage lange Zeit ein ungelöstes Problem.
Schon vor 120 Jahren, mit der Eröffung der Pustertalerbahen die ersten Touristen und Bergsteiger ins grüne Tal kamen, waren sie bezaubert von der Natukulisse der Drei Zinnen, des Pragser Wildsees, von der Harmonie der Landschaft. Bahnbrechend in der Entwicklung des Fremdenverkehrs waren die Hochpustertaler Nobelkurorte der K.K.-Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, weltbekannt durch ihre Heilbäder, die heute noch durch Großveranstaltungen wie Mahlerwoche, Interski- und FIS-Wettbewerbe kulturelle und sportliche Akzente setzen, die weit über das Tal und Südtirol hinausreichen.Südtirols Autonomie
   
Diese interessanten Informationen wurden entnommen aus dem Führer für Feriengäste "Pustertal mit Seitentälern" von Manfred Kittel, erschienen im Tappeiner Verlag

Südtirols Autonomie
  
Noch vor und dann unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges bemühten sich die Südtiroler Vertreter und die provisorische Regierung Österreichs, dass bei den kommenden Friedensverhandlungen Südtirol wieder zu Österreich zurückgeführt werde. Die Großmächte der alliierten Siegerstaaten lehnten jedoch bereits im Herbst 1945 derlei Forderungen ab und trafen Ende April 1946 trotz massiver Vorstöße der Südtiroler und Österreichs (in Südtirol wurden 163.777 Unterschriften für die Durchsetzung einer Volksabstimmung gesammelt, in Innsbruck fand am 5. Mai 1946 eine Großkundgebung statt) eine endgültige negative Entscheidung. Es blieb nur mehr der Weg offen, in direkten Verhandlungen zwischen Österreich und Italien für Südtirol eine Art Selbstverwaltung zu erreichen. Am 5. September 1946 kam es am Rande der Pariser Friedenskonferenz doch noch zum Abschluss eines Schutzvertrages für das Italien überantwortete Südtirol. Das Abkommen wurde von den Außenministern Italiens und Österreichs, Degasperi und Gruber, unterzeichnet (Gruber- Degasperi-Abkommen) und sicherte den Südtirolern besondere Maßnahmen zur Erhaltung des Volkscharakters sowie der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zu. Der Vertrag wurde daraufhin dem Friedensvertrag mit Italien als der "Pariser Vertrag" beigelegt, womit die Südtirolfrage auf internationale Ebene gehoben wurde.
Dieser Vertrag sieht unter anderem auch vor, dass Italien dem Land Südtirol eine autonome Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt gewährleisten muss. Diese Verpflichtung glaubte Italien mit dem Erlass eines Autonomiestatuts einlösen zu können, das von der Verfassunggebenden Nationalversammlung am 31. Jänner 1948 verabschiedet wurde. Trotz heftiger Gegenwehr der Südtiroler Vertreter wurde die im Pariser Vertrag nur für Südtirol vorgesehene Autonomie mit dem Autonomiestatut von 1948 auch auf das Trentino ausgedehnt und die Region "Trentino - Tiroler Etschland" wurde geschaffen. Diese Region mit übergroßer italienischer Mehrheit wurde mit weitaus größeren Rechten ausgestattet als die "autonome" Provinz Bozen. Selbst die geringen autonomen Rechte kamen in Südtirol kaum zum Tragen ( zum Teil wurden die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zum Statut nicht erlassen), so dass die Ungeduld und die Enttäuschung der Südtiroler immer mehr wuchsen: 1957 erfolgten die ersten Sprengstoffanschläge, am 17. November 1957 kam es zur großen Protestkundgebung auf Schloss Sigmundskron, und zwei Jahre später trat die Südtiroler Volkspartei (SVP) aus der Regionalregierung aus. Im September 1959 wurde die Südtirolfrage vom damaligen österreichischen Außenminister Dr. Bruno Kreisky erstmals vor der UNO in New York aufgeworfen. Weitere Bemühungen der SVP und Österreichs hatten keinen Erfolg; es kam zur sogenannten "Feuernacht" des 11. Juni 1961 (37 Anschläge in einer Nacht) und zu neuen Verhandlungen mit Rom, die langsam zum Erfolg führten (am 1. September 1961 wurde die "Neunzehnerkommission" eingesetzt). Nach und nach wurde ein ganzes Paket von Maßnahmen zur Verwirklichung der Selbstverwaltung vereinbart, das am 23. November 1969 von der SVP - Landesversammlung mit knapper Mehrheit angenommen und von der italienischen und österreichischen Regierung genehmigt wurde.
Das "Paket" enthielt 137 Maßnahmen: 97 davon mussten mittels Abänderung des Autonomiestatuts von 1948 verwirklicht werden (Verfassungsgesetz), acht mit Durchführungsbestimmungen zum besagten Statut, 15 mit einfachem Staatsgesetz, neun mit Verwaltungsverordnungen und der Rest mit Verwaltungsakten.
Die Auflistung der Durchführung wurde am 22. April 1992 von der italienischen Regierung nach Wien übermittelt. Daraufhin hat die österreichische Bundesregierung am 11. Juni 1992 vor der UNO die sogenannte Streitbeilegungserklärung abgegeben.
Das zweite Autonomiestatut umfasste 115 Artikel, unterteilt in XII Abschnitte . Mit diesem Statut wurden die Zuständigkeiten der Region bzw. der Provinzen Bozen und Trient neu festgelegt, wobei die Befugnisse der beiden Provinzen gegenüber vorher wesentlich erweitert wurden. Die Autonomiebestimmungen gelten grundsätzlich für beide Provinzen gleichermaßen; Südtirol hat zusätzlich Sonderbestimmungen für den Gebrauch der Muttersprache, das Schulwesen, die Kultur, Zweisprachigkeit, den ethnischen Proporz, usw.
Auf der Grundlage des Pariser Vertrages soll das Autonomiestatut in Südtirol die Erhaltung und sprachlich-kulturelle Entwicklung der deutschen und ladinischen Sprachgruppen innerhalb des italienischen Staatsgefüges sicherstellen; es handelt sich dabei aber auch gleichzeitig um eine territoriale Autonomie, d.h. Nutznießer dieser größeren Selbstverwaltungsbefugnisse müssen die Angehörigen aller drei Sprachgruppen sein.
Das Autonomiestatut gewährt dem Land Südtirol (und der Provinz Trient) eine weitgehende Selbständigkeit gegenüber Region und Staat.
Die Region hingegen hat nur noch bescheidene Befugnisse.
    
Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf den offiziellen Seiten der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol: www.provinz.bz.it/aprov/index_d.htm

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