Die wichtigsten Stationen der Geschichte des Pustertales
Besiedelt wurde das Pustertal schon in vorgeschichtlicher Zeit. Erste Zeugnisse davon reichen in die Jungsteinzeit
zurück, andere in die Bronze- und Eisenzeit. Verschiedene Herren und Völker haben sich das Land streitig
gemacht, bis es die Römer in der Zeit um Christi Geburt
besetzten. Ausgegrabene Militärstationen bei St. Lorenzen (Sebatum) und Innichen
(Littamum) zeugen von deren Herrschaft. Sie waren Posten an der bis Aguntum (bei Lienz) ausgebauten
Militärstraße.
Als das weströmische Reich zusammenbrach, geriet das Land,
einschließlich Oberitalien, unter die Herrschaft der Germanen, der Ostgoten und der
Langobarden. Im 7. Jahrhundert sind die Bajuwaren in das Tal mit dem rauhen Klima eingezogen und haben die rätische Urbevölkerung in die Nebentäler
abgedrängt. Wiederholt kam es zwischen ihnen und den slawischen
Stämmen, die weit ins Hochpustertal vorgedrungen waren, zu blutigen
Kämpfen.
Mit der deutschen Sprache verbreiteten di Bajuwaren den christlichen
Glauben. Die Gründung des Stifts Innichen 769 durch Herzog Tassilo ist in diesem Zusammenhang zu
sehen. Aber in der Folgezeit geriet das Bayerische Herzogtum, das sich über die Pustertaler Wasserscheide von Toblach hinaus
erstreckte, in wachsende Abhängigkeit von den Franken, und als Karl der
Große 773/774 das Langobardenreich erobert hatte, wurde das Herzogtum 787 dem Frankenreich völlig
eingegliedert.
Es war der Anspruch der deutschen Könige, das Römische Reich Deutscher Nation
wiederzubegründen, der zu den Bemühungen um die zwangsweise Vereinigung Deutschlands und Italiens
führte. Heinrich II und Konrad II errichteten die Fürstbistümer Trient und
Brixen, und Brixen erhielt im Jahr 1091 auch das Pustertal. Die Bischöfe haben mit Rücksicht auf ihre kirchliche Stellung die Grafschaftsgewalt innerhalb ihrer weltlichen Besitzungen an Adelsfamilien
vergeben, uns so fiel 1271 das Pustertal an die Grafschaft
Görz-Tirol.
Unter der Herrschaft der Bischöfe von Brixen und der Tiroler und Görzer Grafen haben
fleißige Bauernhände dem unwirtlichen und rauen Pustertal immer mehr bebaubares Land abgerungen und so der Landschaft ihr heutiges Gepräge
gegeben. 1363 war es, als Margarethe Maultasch, die Gattin der Herzog Ludwig von
Bayern, die Grafschaft mit Zustimmung der Stände vom Habsburger Rudolf IV
übertrug. Bayern hat dann im Frieden von Schärding formell auf Tirol
verzichtet. Das Pustertal kam aber erst nach dem Aussterben der Grafen von Görz um 1500 an Tirol
zurück. Die Tiroler Linie der Habsburger ist 16665 ausgestorben.
Von nun an wurde das Land von Wien aus regiert. Im Ersten Koalitionskrieg (1792-1797) kam es zu Gefechten auf Tiroler
Boden. In der Schlacht bei Spinges über der Mühlbacher Klause, im April 1797, wurde ein von Süden anrückendes französisches Corps unter General Joubert zum Abzug
gezwungen. 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer Trient und Brixen
aufgehoben. Durch die Niederlage im Dritten Koalitionskrieg, 1805, kam Tirol an
Bayern. 1809 erhoben sich die Tiroler gegen die bayerische
Fremdherrschaft. Österreich unterlag, wurde dreigeteilt. Bozen mit dem
größten Teil des Dolomitengebietes kam an das Königreich
Italien. Das Pustertal, östlich von Innichen, fiel an die illyrischen
Provinzen.
Nach dem Sturz Napoleons und nach dem Wiener Kongress (1815) wurden
Tirol, Venezien und die Lombardei wieder österreichisch. Im Kampf Italiens um seine nationale Einheit und Unabhängigkeit
("Risorgimento") verlor Österreich 1859 die Lombardei, und 1866
musste es Venezien abtreten. Italien verzichtete dafür auf
Südtirol, auf das Trentino und Istrien, obwohl diese Gebiete zu den Hauptzielen der Irredenta, der nationalen Bewegung zur Angliederung
"unerlöster" italienischer Volkstumsgebiete, gehörten.
Nach dem ersten Weltkrieg fiel Südtirol im Frieden von St. Germain am 10.09.1919 an
Italien. Nach der faschistischen Machtübernahme 1922 setzte für Südtirol eine radikale Italienisierungspolitik
ein, die 1939 in einem Pakt zwischen Mussolini und Hitler ihren Höhepunkt
fand. Es bestand der Plan, alle deutschstämmigen Südtiroler
auszusiedeln. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Südtirolfrage lange Zeit ein ungelöstes
Problem.
Schon vor 120 Jahren, mit der Eröffnung der Pustertalerbahen die ersten Touristen und Bergsteiger ins grüne Tal
kamen, waren sie bezaubert von der Naturkulisse der Drei Zinnen, des Pragser
Wildsees, von der Harmonie der Landschaft. Bahnbrechend in der Entwicklung des Fremdenverkehrs waren die Hochpustertaler Nobelkurorte der
K.K.-Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, weltbekannt durch ihre
Heilbäder, die heute noch durch Großveranstaltungen wie
Mahlerwoche, Interski- und FIS-Wettbewerbe kulturelle und sportliche Akzente
setzen, die weit über das Tal und Südtirol hinausreichen.
Diese interessanten Informationen wurden entnommen aus dem Führer für Feriengäste "Pustertal mit Seitentälern" von Manfred Kittel, erschienen im Tappeiner Verlag
Südtirols Autonomie
Noch vor und dann unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges bemühten sich die Südtiroler Vertreter und die provisorische Regierung
Österreichs, dass bei den kommenden Friedensverhandlungen Südtirol wieder zu Österreich zurückgeführt
werde. Die Großmächte der alliierten Siegerstaaten lehnten jedoch bereits im Herbst 1945 derlei Forderungen ab und trafen Ende April 1946 trotz massiver
Vorstöße der Südtiroler und Österreichs (in Südtirol wurden 163.777 Unterschriften für die Durchsetzung einer Volksabstimmung
gesammelt, in Innsbruck fand am 5. Mai 1946 eine Großkundgebung
statt) eine endgültige negative Entscheidung. Es blieb nur mehr der Weg
offen, in direkten Verhandlungen zwischen Österreich und Italien für Südtirol eine Art Selbstverwaltung zu
erreichen. Am 5. September 1946 kam es am Rande der Pariser Friedenskonferenz doch noch zum Abschluss eines Schutzvertrages für das Italien überantwortete
Südtirol. Das Abkommen wurde von den Außenministern Italiens und
Österreichs, Degasperi und Gruber, unterzeichnet (Gruber-
Degasperi-Abkommen) und sicherte den Südtirolern besondere
Maßnahmen zur Erhaltung des Volkscharakters sowie der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung
zu. Der Vertrag wurde daraufhin dem Friedensvertrag mit Italien als der
"Pariser Vertrag" beigelegt, womit die Südtirolfrage auf internationale Ebene gehoben
wurde.
Dieser Vertrag sieht unter anderem auch vor, dass Italien dem Land Südtirol eine autonome Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt gewährleisten
muss. Diese Verpflichtung glaubte Italien mit dem Erlass eines Autonomiestatuts einlösen zu
können, das von der Verfassunggebenden Nationalversammlung am 31. Jänner 1948 verabschiedet
wurde. Trotz heftiger Gegenwehr der Südtiroler Vertreter wurde die im Pariser Vertrag nur für Südtirol vorgesehene Autonomie mit dem Autonomiestatut von 1948 auch auf das Trentino ausgedehnt und die Region "Trentino - Tiroler
Etschland" wurde geschaffen. Diese Region mit übergroßer italienischer Mehrheit wurde mit weitaus
größeren Rechten ausgestattet als die "autonome" Provinz Bozen. Selbst die geringen autonomen Rechte kamen in Südtirol kaum zum Tragen ( zum Teil wurden die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zum Statut nicht
erlassen), so dass die Ungeduld und die Enttäuschung der Südtiroler immer mehr
wuchsen: 1957 erfolgten die ersten Sprengstoffanschläge, am 17. November 1957 kam es zur
großen Protestkundgebung auf Schloss Sigmundskron, und zwei Jahre später trat die Südtiroler Volkspartei
(SVP) aus der Regionalregierung aus. Im September 1959 wurde die Südtirolfrage vom damaligen österreichischen
Außenminister Dr. Bruno Kreisky erstmals vor der UNO in New York
aufgeworfen. Weitere Bemühungen der SVP und Österreichs hatten keinen
Erfolg; es kam zur sogenannten "Feuernacht" des 11. Juni 1961 (37 Anschläge in einer
Nacht) und zu neuen Verhandlungen mit Rom, die langsam zum Erfolg führten
(am 1. September 1961 wurde die "Neunzehnerkommission"
eingesetzt). Nach und nach wurde ein ganzes Paket von Maßnahmen zur Verwirklichung der Selbstverwaltung
vereinbart, das am 23. November 1969 von der SVP - Landesversammlung mit knapper Mehrheit angenommen und von der italienischen und österreichischen Regierung genehmigt
wurde.
Das "Paket" enthielt 137 Maßnahmen: 97 davon mussten mittels Abänderung des Autonomiestatuts von 1948 verwirklicht werden
(Verfassungsgesetz), acht mit Durchführungsbestimmungen zum besagten
Statut, 15 mit einfachem Staatsgesetz, neun mit Verwaltungsverordnungen und der Rest mit
Verwaltungsakten.
Die Auflistung der Durchführung wurde am 22. April 1992 von der italienischen Regierung nach Wien
übermittelt. Daraufhin hat die österreichische Bundesregierung am 11. Juni 1992 vor der UNO die sogenannte Streitbeilegungserklärung
abgegeben.
Das zweite Autonomiestatut umfasste 115 Artikel, unterteilt in XII Abschnitte . Mit diesem Statut wurden die Zuständigkeiten der Region
bzw. der Provinzen Bozen und Trient neu festgelegt, wobei die Befugnisse der beiden Provinzen gegenüber vorher wesentlich erweitert
wurden. Die Autonomiebestimmungen gelten grundsätzlich für beide Provinzen
gleichermaßen; Südtirol hat zusätzlich Sonderbestimmungen für den Gebrauch der
Muttersprache, das Schulwesen, die Kultur, Zweisprachigkeit, den ethnischen
Proporz, usw.
Auf der Grundlage des Pariser Vertrages soll das Autonomiestatut in Südtirol die Erhaltung und sprachlich-kulturelle Entwicklung der deutschen und ladinischen Sprachgruppen innerhalb des italienischen Staatsgefüges
sicherstellen; es handelt sich dabei aber auch gleichzeitig um eine territoriale Autonomie, d.h.
Nutznießer dieser größeren Selbstverwaltungsbefugnisse müssen die Angehörigen aller drei Sprachgruppen
sein.
Das Autonomiestatut gewährt dem Land Südtirol (und der Provinz
Trient) eine weitgehende Selbständigkeit gegenüber Region und
Staat.
Die Region hingegen hat nur noch bescheidene Befugnisse.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf den offiziellen Seiten der Autonomen Provinz
Bozen-Südtirol:
www.provinz.bz.it/aprov/index_d.htm
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